Zugelassen werden alle Vorstehhunderassen, die in einem vom JGHV anerkannten Zuchtbuch eingetragen sind. Vorrang haben Mitglieder des C.B.V.
Nennungen
Per ONLINE Meldung; zusätzlich das JGHV–Formblatt 1 mit Kopie der Ahnentafel und eventueller Leistungsnachweise senden an:
Prüfungsobmann
Konrad Bruckmann
Zum Schürbusch 31
49413 Dinklage
Nennschluss
4. März 2023
Teilnehmerzahl
min. 4 / max. 12 Hunde
Nenngeld
80,00 € / 120,00 € für Mitglieder / Nichtmitglieder
Nenngeld ist Reuegeld!
Überweisungen bis Nennschluss bitte auf das Konto des C.B.V.
Im Überweisungsformular den Namen des Hundes eintragen.
Bank: Volksbank Krefeld
IBAN: DE54 3206 0362 1201 0700 11
Allgemeines
Die Nennung erlangt erst Gültigkeit, wenn das Nenngeld auf dem Vereinskonto eingegangen ist und dem Prüfungsobmann eine Kopie der Ahnentafel vorliegt.
Geprüft wird nach der am Prüfungstag gültigen Prüfungsordnung (C.B.V./JGHV). Für die zur Prüfung gemeldeten und zugelassenen Hunde ist ein nach den derzeitigen Bestimmungen ausreichender Schutz gegen Tollwut nachzuweisen. Für den Hund muss eine Haftpflichtversicherung bestehen.
Heiße und abgehitzte Hündinnen sind der Suchenleitung vor Beginn der Prüfung zu melden.
Die Teilnahme erfolgt ohne jede Haftung seitens des Veranstalters und der Revierinhaber. Jede*r Führer*in muss im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein.
Mitzubringen
Ahnentafel, Impfpass, Jagdschein, Flinte und Munition (bleifrei)
Jagdhornbläser werden gebeten, ihr Horn mitzubringen.